Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Website für Selbstständige und Freiberufler

Wer eine Selbstständige beauftragt, entscheidet sich für eine Person. Was deshalb auf die Website gehört, welche Angaben freie Berufe zusätzlich machen müssen und warum für den Anfang oft eine Seite reicht.

Von TalvesaVeröffentlicht am

Kurz gesagt

  • Zeigen Sie, wer Sie sind, für wen Sie arbeiten und wie ein erstes Gespräch zustande kommt.
  • Ein aktuelles Foto und ein konkreter Text über Sie überzeugen mehr als allgemeine Versprechen.
  • Reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen oder Architekten nennen im Impressum zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsordnung.
  • Für den Anfang reicht oft eine einzige Seite. Wachsen kann die Website später.

Bei Selbstständigen kauft man die Person

Wer einen Betrieb mit zwanzig Beschäftigten beauftragt, weiß oft nicht, wer am Ende die Arbeit macht. Bei Selbstständigen ist das anders: Die Beraterin, der Übersetzer oder die Coachin auf der Website ist genau die Person, mit der man danach arbeitet. Deshalb steht die Person im Mittelpunkt, nicht ein Firmenname.

  • Ein echtes, aktuelles Foto. Kein Bild aus einer Bilddatenbank und kein Bewerbungsfoto von vor zehn Jahren. Wer Sie beim ersten Treffen nicht wiedererkennt, fragt sich, was sonst noch geschönt ist. Worauf es bei Fotos ankommt, steht in Fotos für die Website.
  • Ein Text über Sie in wenigen Absätzen. Woher Sie kommen, was Sie gelernt haben, warum Sie diese Arbeit machen und wie Sie arbeiten. Schreiben Sie in der Ich-Form. Ein „Wir“ bei einer einzelnen Person wirkt, als wollten Sie größer erscheinen.

Das Angebot klar machen: für wen, was, wie es abläuft

Viele Websites von Selbstständigen beschreiben eine Haltung und lassen offen, was man eigentlich bekommt. Besucher wollen drei Dinge schnell verstehen:

  • Für wen Sie arbeiten. „Ich berate Handwerksbetriebe bei der Übergabe an die nächste Generation“ sagt mehr als „Ich begleite Menschen in Veränderungsprozessen“.
  • Was Sie anbieten. Konkrete Leistungen und Formate: Einzelgespräch, Workshop, Begleitung über mehrere Monate, Gutachten, Übersetzung mit Beglaubigung.
  • Wie es abläuft. Drei oder vier Schritte vom ersten Kontakt bis zum Ergebnis. Das nimmt die Unsicherheit, die vor jeder ersten Anfrage steht.

Ein Preisrahmen ist keine Pflicht, sortiert aber vor: Wer einen Einstiegspreis oder eine Spanne sieht, fragt nur an, wenn sie passt, und Sie sparen sich Gespräche, die an der Rechnung scheitern. Nennen Sie Privatkunden Preise, verlangt die Preisangabenverordnung den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Wie Sie das alles in klare Sätze bringen, steht in Website-Texte schreiben.

Vertrauen ohne lange Referenzliste

Gerade nach der Gründung fehlt die Liste bekannter Kunden. Vertrauen entsteht trotzdem, aus anderen Quellen:

  • Erste Stimmen. Bitten Sie nach den ersten Aufträgen um zwei, drei Sätze und fragen Sie, ob Name, Beruf oder Ort dabeistehen dürfen. Erfundene oder gekaufte Bewertungen sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, und man erkennt sie meist auch so. Wie Sie zu echten Bewertungen kommen, beschreibt Google-Bewertungen bekommen.
  • Qualifikationen. Abschlüsse, Zertifizierungen und Weiterbildungen, jeweils mit der Stelle, die sie vergeben hat. Ein Kürzel ohne Erklärung sagt Außenstehenden nichts.
  • Mitgliedschaften. Berufsverbände, Netzwerke, Prüfungsausschüsse. Sie zeigen, dass Sie in Ihrem Fach verankert sind.
  • Arbeitsproben. Wo Vertraulichkeit es erlaubt: ein anonymisiertes Beispiel, ein Vortrag, ein Fachartikel.

Pflichtangaben für freie Berufe: Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsordnung

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG); was allgemein hineingehört, steht in der DSGVO-Checkliste. Wer einen reglementierten Beruf ausübt, also einen, für den Gesetz oder Verordnung eine bestimmte Qualifikation verlangen, muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG zusätzlich angeben:

  • die Kammer, der Sie angehören,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen worden ist,
  • die berufsrechtlichen Regelungen und wie sie zugänglich sind; ein Link auf die Berufsordnung genügt in der Regel.

Das betrifft etwa Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Architektinnen oder Psychotherapeuten. Braucht Ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung, nennen Sie außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG). Viele Kammern veröffentlichen Hinweise oder Muster für das Impressum ihrer Mitglieder. „Coach“ und „Berater“ sind dagegen keine geschützten Berufsbezeichnungen; hier genügt das allgemeine Impressum.

Unabhängig von der Kammer gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): Haben Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, verlangt sie Angaben dazu, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. Diese Angaben müssen nicht zwingend auf der Website stehen, dort sind sie aber für alle leicht zu finden. Arbeiten Sie als Ärztin oder Therapeut mit eigener Praxis, finden Sie mehr auf unserer Seite zu Praxis & Therapie.

Termin statt Formular: das Erstgespräch buchbar machen

Ein Kontaktformular lässt offen, was danach passiert. Ein buchbares Erstgespräch beantwortet es: Man wählt einen freien Termin, sieht, wie lange das Gespräch dauert, ob es kostenlos ist und ob es am Telefon oder per Video stattfindet, und bekommt eine Bestätigung. Das ist die niedrigere Schwelle, weil niemand eine Nachricht formulieren muss.

Technisch gibt es zwei Wege. Der einfache ist ein gut sichtbarer Knopf, der zu Ihrem Buchungskalender führt; so ein Knopf für Anruf, Reservierung oder Termin gehört bei uns schon zu S · Präsenz. Mit der Zusatzoption „Online-Terminbuchung“ (9 €/Monat, brutto 10,71 €) binden wir Ihren Buchungsanbieter direkt in die Website ein; dessen Gebühren zahlen Sie dort. In beiden Fällen verarbeitet der Anbieter Daten Ihrer Kundschaft, das gehört in die Datenschutzerklärung. Was bei der Auswahl zählt, steht in Online-Terminbuchung auf der Website.

Zur Gründung klein starten, später wachsen

Für den Anfang genügt oft eine Seite: wer Sie sind, was Sie anbieten, für wen, wie es abläuft und wie man einen Termin bekommt. Das ist S · Präsenz für 34,90 € im Monat, netto (41,53 € mit Umsatzsteuer); auf der Paketkarte steht dazu: „Ideal für Gastronomie, Vereine und Selbstständige.“ Ob eine Seite reicht, klärt One-Pager oder mehrseitige Website.

Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, sind Ihre Umsätze seit 2025 steuerfrei, und Sie können keine Vorsteuer abziehen. Für Sie zählt deshalb der Bruttopreis: 41,53 € im Monat mit Umsatzsteuer. Mit 12 Monaten Laufzeit entfällt die Einrichtung, sonst kostet sie einmalig 99 € (brutto 117,81 €). Wird Ihnen das Paket zu klein, wechseln Sie zum nächsten Monat in ein größeres, ohne zu kündigen. Alle Stufen stehen unter Pakete.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu Impressum und Berufsrecht helfen Ihre Kammer, eine Anwältin oder ein Anwalt, zur Umsatzsteuer Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

Quellen

Ratgeber

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