Anleitung · 5 Min. Lesezeit

Mehr Google-Bewertungen bekommen, rechtlich sauber

Zufriedene Kundschaft bewertet selten von sich aus. Wie Sie mit den kostenlosen Mitteln von Google um Bewertungen bitten, wann und mit welchen Worten, und wo die rechtliche Grenze liegt.

Von TalvesaVeröffentlicht am aktualisiert am

Kurz gesagt

  • Um eine Bewertung bitten dürfen Sie, und es wirkt. Eine Belohnung dafür ist tabu, auch als Rabatt oder Verlosung.
  • Bewertungslink und QR-Code gibt es kostenlos im Unternehmensprofil.
  • Bitten Sie alle Kundinnen und Kunden, auch die weniger zufriedenen, und niemanden aus Familie oder Team.
  • Eine Bitte per E-Mail, SMS oder Messenger gilt als Werbung und braucht in aller Regel vorher eine Einwilligung.
  • Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss angeben, ob und wie er ihre Echtheit prüft.

Link und QR-Code erzeugt Google, sobald Sie ein Unternehmensprofil verwalten. Wie Sie eines anlegen, steht unter Google-Unternehmensprofil erstellen.

  1. Melden Sie sich am Computer mit dem Google-Konto an, das Ihr Profil verwaltet, und suchen Sie bei Google nach „mein Unternehmen“.
  2. Wählen Sie „Rezensionen lesen“ und dann „Mehr Rezensionen erhalten“.
  3. Kopieren Sie den Link und laden Sie den QR-Code herunter. Den Code gibt es derzeit nur im Browser am Computer.
  4. Testen Sie den Link auf dem Handy: Es sollte sich direkt das Bewertungsfenster öffnen.

Drucken Sie den Code so groß, dass ein Handy ihn aus Armlänge erfasst, und schreiben Sie daneben, wohin er führt.

Der richtige Moment in Salon, Werkstatt, Praxis und Restaurant

Fragen Sie am Ende der Leistung, wenn das Ergebnis frisch ist. Eine Grenze setzt Google: Niemand darf gedrängt werden, die Bewertung noch vor Ort zu schreiben. Ein Kärtchen mitgeben ist in Ordnung, ein Tablet an der Kasse, auf dem jemand vor Ihren Augen bewerten soll, nicht.

  • Salon: beim Bezahlen, solange der neue Schnitt im Spiegel zu sehen ist. Das Kärtchen mit dem QR-Code geht mit nach Hause.
  • Handwerk: bei der Abnahme, wenn das Ergebnis vor Ihnen beiden liegt, und per QR-Code auf der gedruckten Rechnung.
  • Praxis: zurückhaltend. Wer in Behandlung ist, möchte ungern um einen Gefallen gebeten werden. Ein Aushang am Empfang lässt allen die Wahl.
  • Restaurant: nicht zwischen zwei Gängen, sondern mit der Rechnung: als QR-Code in der Mappe oder auf dem Bon.

Was die Website eines Salons, Handwerksbetriebs oder Restaurants leisten muss, zeigen unsere Branchenseiten.

So fragen Sie: Sätze für Theke, Rechnung und E-Mail

Eine gute Bitte ist kurz, nennt den Weg und bittet um eine ehrliche Bewertung, nicht um fünf Sterne. Vorgaben zum Inhalt verbieten die Richtlinien von Google, seit April 2026 ausdrücklich auch die Bitte, eine Mitarbeiterin namentlich zu nennen.

  • An der Theke: „Wir freuen uns, wenn Sie uns bei Google bewerten, ehrlich, wie es für Sie war. Auf dem Kärtchen ist der Link, das geht auch später in Ruhe.“
  • Auf der Papierrechnung: „Danke für Ihren Auftrag. Ihre ehrliche Bewertung bei Google hilft anderen bei der Wahl. Einfach den Code scannen.“
  • Per E-Mail oder Kurznachricht: „Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihren Besuch. Wenn Sie zwei Minuten Zeit haben, können Sie uns hier bei Google bewerten: [Link]. Wir lesen jede Bewertung, auch die kritischen.“

Die dritte Form hat eine Bedingung. Der Bundesgerichtshof wertet eine Bitte um Bewertung per E-Mail als Werbung, auch wenn sie mit der Rechnung kommt (Urteil vom 10. Juli 2018, VI ZR 225/17). Ohne Einwilligung ist sie angreifbar, ebenso ein Bewertungs-Code in einer Rechnung, die per E-Mail geht, und eine Bitte per SMS oder Messenger. Die Ausnahme für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG) greift nur, wenn Sie schon beim Erheben der Adresse auf das Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Fragen Sie deshalb bei Terminbuchung oder Auftragsbestätigung, ob Sie den Link schicken dürfen, und halten Sie die Zustimmung fest.

Was nicht erlaubt ist

Die Grenzen ziehen Googles Richtlinien für Beiträge auf Maps und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was gegen die Richtlinien verstößt, löscht Google, auch nachträglich.

  • Keine Gegenleistung. Rabatt, Gutschein, ein Getränk aufs Haus oder eine Verlosung wertet Google als gefälschte Interaktion. Ein Lob mit verschwiegener Gegenleistung führt außerdem Leser in die Irre; das UWG verbietet, den kommerziellen Zweck einer Handlung zu verschleiern (§ 5a Abs. 4).
  • Kein Vorsortieren. Manche Werkzeuge fragen erst nach der Zufriedenheit und schicken nur Zufriedene zu Google, die anderen in ein Formular. Dieses Review Gating verbietet Google ausdrücklich: Es bittet gezielt nur um positive Bewertungen. Ein eigenes Rückmeldeformular ist erlaubt, wenn alle den Link zu Google bekommen.
  • Keine Quote. Niemand im Team darf eine feste Zahl von Bewertungen einsammeln müssen; auch das nennt Google seit April 2026 eigens.
  • Keine Bewertungen aus dem eigenen Umfeld. Inhaber, Team, frühere Beschäftigte, Familie und Mitbewerber stehen im Interessenkonflikt; Google entfernt solche Bewertungen. Gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben, ist nach Nr. 23c im Anhang des UWG stets unzulässig.

Bewertungen auf der eigenen Website zeigen

Seit dem 28. Mai 2022 gilt für Bewertungen auf der eigenen Website eine Pflicht: Sie müssen angeben, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben (§ 5b Abs. 3 UWG). Prüfen müssen Sie nichts, aber Sie müssen sagen, was Sie tun. Der Hinweis gehört direkt zu den Bewertungen, etwa so:

„Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil. Wir zeigen eine Auswahl und prüfen nicht selbst, ob die Verfasser bei uns Kunden waren. Alle Bewertungen finden Sie im Profil.“

Schreiben Sie nicht „nur geprüfte Kunden“, wenn Sie nichts prüfen: Das ist nach Nr. 23b im Anhang des UWG stets unzulässig. Für Praxen gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz: Äußerungen Dritter dürfen nicht irreführend oder missbräuchlich eingesetzt werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG).

Ein fertiges Bewertungs-Widget lädt beim Seitenaufruf Daten von fremden Servern und überträgt dabei die IP-Adresse Ihrer Besucher, oft bevor jemand zugestimmt hat; mehr dazu in der DSGVO-Checkliste. Einfacher ist es, einige Bewertungen wörtlich und mit Datum als Text auf die Seite zu setzen, mit Vornamen und Initial statt vollem Namen, und auf das Profil zu verlinken.

Eine Routine für jeden Monat, ohne Zusatzwerkzeug

Ein fester Termin im Monat reicht:

  • Neue Bewertungen lesen und beantworten, die kritischen zuerst. Warum, steht unter Lokal bei Google gefunden werden.
  • Kärtchen, Aushang und Rechnungsvorlage prüfen: Führt der Code noch zum richtigen Profil?
  • Wiederkehrendes Lob und Kritik notieren; beides gehört oft in Ihre Website-Texte.

Software im Abo oder einen Aufsteller mit NFC-Chip brauchen Sie dafür nicht: Ein gedruckter QR-Code öffnet dasselbe Fenster.

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Quellen

Ratgeber

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