Kurz gesagt
- Suchen Sie Ihr Unternehmen zuerst in Google Maps. Gibt es einen Eintrag, übernehmen Sie ihn, statt einen zweiten anzulegen.
- Nehmen Sie den Namen von Ihrem Schild, ohne Suchbegriffe, und die genaueste passende Hauptkategorie.
- Rechnen Sie mit einer Bestätigung per Video: am Stück gefilmt, mit Standort, Schild, Betrieb und einem Nachweis, dass Sie ihn führen.
- Eine Agentur bekommt eine Einladung als Administrator, nie Ihr Google-Passwort.
Zuerst prüfen, ob es den Eintrag schon gibt
Einträge entstehen auch ohne Zutun des Betriebs, etwa wenn jemand in Google Maps einen fehlenden Ort vorschlägt. Suchen Sie deshalb dort nach Firmenname und Ort, bevor Sie etwas anlegen. Drei Fälle sind möglich:
- Es gibt keinen Eintrag. Dann legen Sie ihn neu an.
- Es gibt einen Eintrag, den niemand verwaltet. Über den Link „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“ übernehmen Sie ihn und bestätigen ihn anschließend.
- Jemand anderes verwaltet ihn, etwa eine frühere Agentur oder ein ehemaliger Mitarbeiter. Dann fordern Sie über denselben Link die Inhaberschaft an. Die Person bekommt eine E-Mail und hat drei Tage Zeit zu antworten. Bleibt die Antwort aus, bietet Google Ihnen in vielen Fällen an, das Profil selbst zu bestätigen.
Legen Sie keinen zweiten Eintrag an, um den ersten zu umgehen. Doppelte Profile für denselben Standort verstoßen gegen Googles Richtlinien.
Den Eintrag anlegen
Neu angelegt wird über business.google.com oder direkt in Google Maps, kostenlos und mit einem Google-Konto. Nehmen Sie eines, das zum Betrieb gehört, und schützen Sie es mit der Bestätigung in zwei Schritten. Die App „Google My Business“ hat Google 2022 eingestellt; das Profil verwalten Sie in der Suche, in Maps oder im Browser. Die Angaben der Reihe nach:
- Name: genau der Name von Schild, Rechnung und Website. Zusätze wie „Friseur Freiburg“ sind nicht erlaubt.
- Hauptkategorie: die genaueste aus Googles Liste. Weitere Kategorien ergänzen Sie später.
- Adresse oder Einzugsgebiet: Empfangen Sie Kundschaft vor Ort, geben Sie die Adresse an. Fahren Sie zu ihr, wie viele Handwerksbetriebe, blenden Sie die Adresse aus und nennen Sie bis zu 20 Orte oder Regionen, laut Richtlinien höchstens etwa zwei Fahrstunden entfernt. Für die Bestätigung braucht Google die Adresse trotzdem.
- Telefon und Website: eine Nummer, unter der jemand abhebt, und die Adresse Ihrer Website.
Die ausgeblendete Adresse ändert nichts am Impressum: Es nennt nach § 5 DDG die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, auch wenn das Ihre Wohnung ist. Was außerdem hineingehört, steht in der Checkliste zu den Pflichtangaben. Wie eine Website für das Handwerk ihr Einzugsgebiet zeigt, sehen Sie auf der Branchenseite.
Die Bestätigung
Mit der Bestätigung prüft Google, ob Sie den Betrieb wirklich führen; ein neuer Eintrag erscheint in der Regel erst danach. Welche Wege angeboten werden, legt Google für jeden Eintrag selbst fest: Telefon oder SMS, E-Mail, eine Postkarte mit Code oder ein Video, als Aufnahme oder als Live-Videoanruf. Stellen Sie sich darauf ein, dass das Video der einzige Weg sein kann.
Solange eine Postkarte unterwegs ist, ändern Sie weder Name noch Adresse noch Kategorie, sonst gilt der Code nicht mehr. Auch später können Änderungen an diesen drei Angaben eine neue Bestätigung auslösen.
Das Video beim ersten Versuch
Google verlangt eine unbearbeitete Aufnahme am Stück, mit dem Handy direkt im Bestätigungsschritt gefilmt. Legen Sie den Weg vorher fest:
- Standort: draußen beginnen, mit Straßenschild, Hausnummer und Nachbarhäusern.
- Schild: der Name, dauerhaft angebracht und so geschrieben wie im Profil. Ein Zettel an der Tür genügt nicht.
- Eingang und Betrieb: durch die Tür hinein, dann Räume, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel.
- Nachweis: etwas, das nur Beschäftigte tun können, etwa aufschließen, die Kasse bedienen oder einen Raum nur für Mitarbeitende betreten.
Ohne Ladengeschäft zeigen Sie stattdessen das beschriftete Fahrzeug, das Sie aufschließen, dazu Werkzeug, Material oder Geschäftsunterlagen. Filmen Sie langsam und bei Tageslicht, damit Schild und Hausnummer lesbar sind.
Nach der Bestätigung: das Profil füllen
Bestätigt ist das Profil damit, fertig noch nicht. Ergänzen Sie:
- Öffnungszeiten für jeden Tag, dazu besondere Öffnungszeiten für Feiertage und Urlaub. Vor Feiertagen erinnert Google daran, die Zeiten zu bestätigen.
- Weitere Kategorien und Leistungen, beschrieben in den Worten Ihrer Kundschaft.
- Fotos von Eingang, Räumen, Team und Arbeit. Worauf es dabei ankommt, steht im Artikel über Fotos für die Website.
- Eine Beschreibung mit höchstens 750 Zeichen: was Sie tun, für wen und wo. Links sind nach den Richtlinien nicht erlaubt, und Preise oder Aktionen sollen nicht im Mittelpunkt stehen.
Dann folgen die Bewertungen. Wie Sie darum bitten, steht in einem eigenen Artikel, und warum das Profil so viel Gewicht hat, in Lokal bei Google gefunden werden.
Zugriff teilen, ohne das Passwort herauszugeben
Ein Profil können mehrere Personen verwalten, jede mit eigenem Google-Konto. Inhaber dürfen alles, auch Personen hinzufügen und entfernen oder das Profil löschen; genau einer von ihnen ist primärer Inhaber und kann diese Rolle übertragen. Administratoren ändern Angaben, veröffentlichen Fotos und antworten auf Bewertungen, verwalten aber keine Personen und löschen nichts.
Eingeladen wird in den Einstellungen des Profils unter „Personen und Zugriff“. Einer Agentur oder einer Mitarbeiterin geben Sie die Rolle Administrator; endet die Zusammenarbeit, entfernen Sie den Zugang. Ihr Passwort geben Sie nie heraus: Es öffnet auch Ihr Postfach und alles, was an dem Konto hängt. Bleiben Sie außerdem selbst primärer Inhaber, auch wenn jemand anderes das Profil für Sie anlegt. Sonst stehen Sie später vor der Anfrage aus dem ersten Abschnitt.
Fehler, die zur Sperrung führen
Google sperrt Profile, die gegen die Richtlinien verstoßen, auch lange nach der Bestätigung. Typische Anlässe:
- Suchbegriffe im Namen: „Malerbetrieb Huber | Fassaden Freiburg“ statt „Malerbetrieb Huber“.
- Ein virtuelles Büro: Eine gemietete Postanschrift, an der niemand arbeitet, berechtigt nicht zu einem Profil.
- Doppelte Einträge für denselben Standort.
- Eine sichtbare Adresse, obwohl dort keine Kundschaft empfangen wird.
Nach einer Sperrung legen Sie Einspruch ein und fügen Nachweise bei, etwa die Gewerbeanmeldung, eine Rechnung mit Name und Anschrift und Fotos des Schilds. Einen neuen Eintrag legen Sie nicht an: Er wäre der nächste doppelte.
Die Hinweise zum Impressum sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung.