Anleitung · 5 Min. Lesezeit

Fotos für die Website: aufnehmen, vorbereiten, nutzen

Echte Bilder von Ort, Menschen und Arbeit überzeugen mehr als jedes Symbolbild, und oft genügt dafür ein Smartphone. Diese Anleitung führt vom Motiv über den Export bis zu der Frage, was Sie zeigen dürfen.

Von TalvesaVeröffentlicht am

Kurz gesagt

  • Echte Fotos von Räumen, Team und Arbeit sagen mehr als Symbolbilder, die ebenso bei der Konkurrenz stehen.
  • Ein aktuelles Smartphone genügt oft: Tageslicht, geputzte Linse, ruhige Hand.
  • Vor dem Hochladen: verkleinern, als WebP oder JPEG speichern, sprechend benennen, Alternativtext schreiben.
  • Menschen nur mit Einwilligung, Mitarbeitende schriftlich. Stockfotos nur mit gelesener Lizenz, nie Bilder aus der Google-Suche.

Warum echte Fotos mehr bringen als Symbolbilder

Der Handschlag vor weißem Hintergrund, das lachende Team am Laptop: Solche Bilder stehen auf vielen Websites, und viele Besucherinnen erkennen sie auf den ersten Blick. Sie zeigen nichts über Sie. Ein Foto Ihrer Werkstatt, Ihres Gastraums oder Ihrer Hände bei der Arbeit zeigt dagegen, was jemanden erwartet, der zu Ihnen kommt.

Dieselben Bilder brauchen Sie auch für Ihr Google-Unternehmensprofil. Die Live-Vorschau auf unserer Startseite zeigt übrigens bewusst keine Stockfotos, sondern weiche Farbflächen an den Stellen, an denen später Ihre eigenen Bilder stehen.

Eine Motivliste für Ihre Branche

Schreiben Sie vor dem Fotografieren auf, welche Bilder Sie brauchen. Bewährt haben sich:

  • Handwerk: Vorher und nachher aus demselben Blickwinkel, das Team auf der Baustelle, Werkstatt und Fahrzeug. Mehr zum Aufbau unter Handwerk.
  • Gastronomie: Teller bei Tageslicht, schräg von oben, der gedeckte Raum vor dem Öffnen, Terrasse, Küche. Siehe auch Gastronomie.
  • Salon: Hände bei der Arbeit, Ergebnisse mit Einwilligung der Kundin, Arbeitsplätze, der Eingang.
  • Praxis: Empfang und Behandlungsräume ohne Patientinnen und Patienten, das Team, der Zugang, etwa Aufzug oder stufenloser Eingang.
  • Für alle: der Eingang von der Straße aus, damit man Sie findet, und je ein Porträt der Menschen, mit denen Kundschaft spricht.

Für Vereine gelten eigene Regeln bei Mitgliederfotos; dazu unser Artikel Website für Vereine.

Mit dem Smartphone fotografieren: Licht, Format, Ruhe

  • Tageslicht nutzen. Stellen Sie Menschen und Teller seitlich zum Fenster, nicht in die pralle Mittagssonne. Der Blitz bleibt aus.
  • Linse putzen. Ein Fingerabdruck auf der Linse macht jedes Bild milchig.
  • Quer für Kopfbilder. Bilder oben auf einer Seite sind breit und werden je nach Bildschirm beschnitten. Lassen Sie um das Motiv herum Platz.
  • Näher herangehen statt zoomen. Über die festen Stufen der Kamera-App hinaus vergrößert das Telefon meist nur Bildpunkte, und das Bild wird unscharf.
  • Ruhig halten. Stützen Sie die Arme auf, machen Sie mehrere Aufnahmen und blenden Sie das Raster ein, damit Wände und Kanten gerade stehen.
  • Aufräumen. Kabel, Kartons und Zettel an der Wand fallen auf dem Foto mehr auf als im Raum.

Für die Website vorbereiten: Größe, Format, Dateiname, Alternativtext

Ein Foto direkt aus dem Telefon ist oft mehrere Megabyte groß. Unverändert hochgeladen, macht es die Seite langsam, vor allem unterwegs im Mobilfunknetz.

  • Größe: Für ein Bild über die ganze Breite genügen meist rund 2000 Pixel an der langen Kante, für kleinere Bilder deutlich weniger.
  • Format: WebP oder JPEG für Fotos. iPhones speichern oft im Format HEIC, das nicht jeder Browser anzeigt; wandeln Sie solche Bilder beim Export um.
  • Dateiname: „badsanierung-freiburg-dusche.jpg“ statt „IMG_4711.jpg“. Google nutzt den Namen als Hinweis darauf, was zu sehen ist.
  • Standort entfernen: Viele Telefone speichern im Bild, wo es aufgenommen wurde. Bei Fotos von zu Hause sollte diese Angabe vor dem Hochladen weg.
  • Alternativtext: Ein Satz, der beschreibt, was zu sehen ist, für Menschen mit Screenreader und für Suchmaschinen. Keine Liste von Suchwörtern. Rein schmückende Bilder bekommen einen leeren Alternativtext. Mehr dazu im Artikel zur Barrierefreiheit.

Ob Ihre Bilder die Seite bremsen, zeigt ein Test mit PageSpeed Insights; wie Sie das Ergebnis lesen, erklärt PageSpeed Insights verstehen. Dass großformatige Bilder und kurze Ladezeit zusammengehen, zeigt unsere Referenz Wiland Kummer.

Was Sie zeigen dürfen: Mitarbeitende, Kundschaft, Stockfotos, KI-Bilder

Mitarbeitende. Bilder erkennbarer Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 Kunsturhebergesetz); daneben gilt die DSGVO. Bei Beschäftigten verlangt das Bundesarbeitsgericht eine schriftliche Einwilligung (Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13), damit klar ist, dass sie freiwillig und unabhängig vom Arbeitsverhältnis erteilt wurde. Halten Sie darin fest, wo das Bild erscheint und was beim Ausscheiden geschieht. Ein Porträt auf der Teamseite nehmen Sie ohnehin herunter, wenn jemand geht.

Kundschaft. Auch für die Kundin mit der neuen Frisur oder den Gast am Nebentisch gilt: nur mit Einwilligung, am besten schriftlich.

Stockfotos. Lesen Sie die Lizenz, auch bei kostenlosen Angeboten: ob die Nutzung für Werbung erlaubt ist, ob der Name der Fotografin genannt werden muss, ob das Bild nur redaktionell verwendet werden darf. Heben Sie den Nachweis auf, also Lizenztext, Rechnung und die Adresse des Bildes. Forderungen wegen fehlender Rechte können noch Jahre später kommen.

Bilder aus der Google-Suche gehören jemandem. Auch ein einfacher Schnappschuss ist als Lichtbild geschützt (§ 72 Urheberrechtsgesetz).

KI-Bilder. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen des Generators, besonders zur gewerblichen Nutzung. Rein von einer KI erzeugte Bilder sind nach überwiegender Auffassung nicht urheberrechtlich geschützt, weil ihnen die menschliche Schöpfung fehlt (§ 2 Abs. 2 UrhG); andere dürfen sie dann ebenso verwenden. Seit dem 2. August 2026 verlangt die KI-Verordnung der EU außerdem, dass KI-Bilder, die echten Personen, Orten oder Dingen ähneln und für echt gehalten werden könnten, als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 4). Und ein erzeugtes Bild von „Ihrem Team“ zeigt ein Team, das es nicht gibt.

Einen Fotografen beauftragen: Nutzungsrechte und Bildliste

Halten Sie schriftlich fest, wofür Sie die Bilder nutzen dürfen: Website, Google-Profil, soziale Netzwerke, Druck, wie lange und ob Sie sie zuschneiden oder bearbeiten dürfen. Was nicht ausdrücklich geregelt ist, gilt im Zweifel nur für den Zweck, den beide beim Auftrag vor Augen hatten (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ein Auftrag „für die Website“ deckt dann nicht sicher auch Flyer oder Anzeigen.

Schicken Sie vorher Ihre Motivliste, holen Sie die Einwilligungen der Menschen vor der Kamera vorab ein und legen Sie den Termin in eine Tageszeit mit gutem Licht. Lassen Sie sich die Bilder in voller Auflösung geben, dazu eine verkleinerte Fassung für das Web.

Arbeiten Sie mit uns, bekommen Sie bei einer Kündigung Texte und Fotos kostenlos als Paket.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Einwilligungen und Lizenzen helfen eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen

Ratgeber

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