Anleitung · 5 Min. Lesezeit

Webdesigner wechseln: Website und Domain umziehen

Wer den Webdesigner wechselt, zieht mehr um als die Website: Domain, DNS-Einträge und E-Mail gehören dazu. Die Reihenfolge, in der nichts ausfällt, und was Sie tun, wenn der alte Anbieter nicht mitspielt.

Von TalvesaVeröffentlicht am

Kurz gesagt

  • Prüfen Sie zuerst, wer als Inhaber Ihrer Domain eingetragen ist, und sichern Sie alle Zugänge.
  • Schreiben Sie alle DNS-Einträge ab. An ihnen hängt neben der Website vor allem Ihre E-Mail.
  • Richten Sie beim neuen Anbieter alles ein, bevor Sie ihm den AuthInfo-Code geben. Gekündigt wird ganz zuletzt.
  • Reagiert der alte Anbieter nicht, schickt die DENIC dem Inhaber einer .de-Domain auf Antrag einen Code per Post.

Bestandsaufnahme: Zugänge, Domain, E-Mail, Inhalte

Ein fehlendes Passwort hält einen Umzug wochenlang auf. Notieren Sie vorab:

  • Domains. Alle, auch Zweitdomains und alte Schreibweisen, und bei welchem Anbieter sie liegen. Das steht meist auf der Rechnung.
  • Zugänge. Kundenkonto beim Hoster, Verwaltung der Website mit Administratorrechten, falls vorhanden FTP und Datenbank.
  • E-Mail. Jede Adresse unter Ihrer Domain samt Weiterleitungen, auch die, an die nur Rechnungen oder Formulare gehen.
  • Inhalte. Texte, Fotos samt Nutzungsrechten, das Logo in guter Auflösung.
  • Verknüpfte Dienste. Search Console, Buchungssystem, Newsletter: alles, was über die Domain bestätigt wurde.

Was der bisherige Anbieter herausgeben muss und welche Rechte Sie an Gestaltung und Programmierung haben, regelt Ihr Website-Vertrag.

Wem gehört die Domain? So prüfen Sie es selbst

Inhaber ist, wer im Register steht, nicht wer die Rechnungen bezahlt hat. Hat Ihr Webdesigner die Domain auf seinen eigenen Namen registriert, ist er der Inhaber und nicht Sie.

Bei .de-Domains prüfen Sie das in der Domainabfrage der DENIC unter webwhois.denic.de. Seit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im Dezember 2025 zeigt sie bei Unternehmen, Vereinen und anderen juristischen Personen Name und Anschrift des Inhabers wieder öffentlich an. Bei natürlichen Personen, etwa Einzelunternehmern, bleiben die Daten verborgen. Als Inhaber geben Sie in der Abfrage Ihre Postleitzahl oder die hinterlegte E-Mail-Adresse ein; stimmen die Angaben, schickt die DENIC einen Link mit allen Daten an diese Adresse.

An Anschrift und E-Mail-Adresse im Register gehen Codes und Nachrichten zur Domain, es sollten also Ihre sein. Bei .com und anderen Endungen fragen Sie Ihren Anbieter, auf wen die Domain läuft.

Die Domain umziehen: AuthInfo, Transfer, DNS-Einträge

Eine .de-Domain zieht mit einem Passwort um, der AuthInfo. Sie fordern sie beim bisherigen Anbieter an; er hinterlegt sie bei der DENIC und nennt sie Ihnen. Damit stellt der neue Anbieter den Antrag, und passt der Code, wechselt die Domain sofort. Die AuthInfo gilt 30 Tage. Bei .com und anderen Endungen heißt sie Auth-Code, und der Umzug kann einige Tage dauern.

Die DNS-Einträge der Domain ziehen in der Regel nicht von selbst mit. Schreiben Sie vorher alles ab, was beim alten Anbieter eingetragen ist, am besten als Bildschirmfoto:

Die wichtigsten DNS-Einträge
EintragWofür
A und AAAADer Server der Website
CNAMEUnteradressen wie www, Verweise auf fremde Dienste
MXDer Server, der Ihre E-Mails annimmt
TXTSPF, DKIM und DMARC für den Versand, Bestätigungen für Google oder Microsoft

Was auf Server des alten Anbieters zeigt, ersetzen Sie durch die Werte des neuen, alles andere übernehmen Sie. Die Gültigkeitsdauer (TTL) sagt, wie lange andere Server einen Eintrag zwischenspeichern, oft einen Tag. Setzen Sie sie ein, zwei Tage vorher herab; sonst sehen manche Besucher noch so lange die alten Werte.

Die E-Mail nicht vergessen: Postfächer sichern und MX-Einträge mitnehmen

Eine ausgefallene Website bemerken Sie sofort, eine ausgefallene E-Mail erst, wenn Anfragen ausbleiben. Zwei Dinge können dabei schiefgehen:

  • Die Postfächer liegen beim alten Anbieter. Endet der Vertrag, werden sie meist samt Inhalt gelöscht. Legen Sie sie vorher beim neuen Anbieter an und übertragen Sie die Mails per IMAP.
  • Die MX-Einträge stimmen nicht. Setzt der neue Anbieter Standardwerte, zeigen sie auf einen Mailserver, auf dem Ihre Postfächer noch fehlen, und Nachrichten an Sie kommen als unzustellbar zurück. Nutzen Sie Microsoft 365 oder Google Workspace, müssen deren Einträge wieder stehen.

Dazu kommt der Versand: Gmail verlangt seit Februar 2024 von allen Absendern SPF oder DKIM. Fehlen die Einträge, können Ihre Mails im Spam landen oder abgewiesen werden. Schicken Sie nach der Umstellung Testmails an ein Gmail- und ein Outlook-Konto.

Die richtige Reihenfolge: erst umziehen, dann kündigen

  1. Sichern: Zugänge, Inhaber, DNS-Einträge, Inhalte, E-Mails.
  2. Vorbereiten: Beim neuen Anbieter Website, Postfächer und DNS-Einträge einrichten.
  3. Umziehen: TTL herabsetzen, AuthInfo anfordern und weitergeben.
  4. Prüfen: Die Website lädt über HTTPS ohne Warnung, Formulare kommen an, Mails gehen in beide Richtungen.
  5. Kündigen: Erst jetzt den Vertrag beim alten Anbieter, in der vereinbarten Form und mit dem Hinweis, dass die Domain umgezogen ist.

Kündigen Sie nie die Domain selbst, solange sie beim alten Anbieter liegt: Bei vielen Anbietern wird sie dann gelöscht, und nach 30 Tagen Karenzzeit kann jeder sie registrieren. Bei langer Kündigungsfrist können Sie früher kündigen, solange der Vertrag über den Umzug hinaus läuft.

Wenn der alte Anbieter nicht mitspielt

Für eine .de-Domain brauchen Sie den alten Anbieter nicht zwingend: Der neue Anbieter kann bei der DENIC einen Ersatzcode beantragen, die AuthInfo2. Die DENIC schickt sie per Post an die Anschrift, die für den Inhaber hinterlegt ist. Das ist kostenpflichtig, dauert einige Tage und klappt nur, wenn die Anschrift stimmt.

Ist die Agentur selbst als Inhaberin eingetragen, hilft kein Code, denn er ginge an sie. Nötig ist zuerst ein Inhaberwechsel, dem sie zustimmen muss. Fordern Sie ihn schriftlich mit Frist an und legen Sie bei, was zeigt, dass die Domain für Ihr Unternehmen registriert wurde. Bleibt die Antwort aus, ist das ein Fall für eine Anwältin oder einen Anwalt.

Umziehen oder gleich neu machen?

Läuft Ihre Website auf einem verbreiteten System wie WordPress und bekommen Sie eine vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank, kann sie beim neuen Anbieter unverändert weiterlaufen. Baukastenseiten und Websites auf dem eigenen System einer Agentur lassen sich meist nicht mitnehmen, übertragbar sind dann Inhalte und Domain.

Ist die Website ohnehin in die Jahre gekommen, lohnt sich mit dem Wechsel ein Neubau; was Sie dabei mitnehmen sollten, steht im Ratgeber zum Relaunch. Wie Sie den nächsten Anbieter prüfen, steht unter Webdesigner auswählen, was danach laufend anfällt, unter Website-Wartung.

Wir übernehmen auch bestehende Websites. Für die Gegenrichtung gilt bei uns: Die Domain läuft auf Ihren Namen, bei einer Kündigung ziehen wir sie kostenlos zu Ihrem neuen Anbieter um, und Texte und Fotos bekommen Sie kostenlos als Paket (Fair gemietet, häufige Fragen).

Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Quellen

Ratgeber

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