Kurz gesagt
- Termine, Gruppen, Ansprechpartner und der Weg zur Mitgliedschaft: danach suchen die meisten, die eine Vereinsseite besuchen.
- Das Impressum eines eingetragenen Vereins nennt den vertretungsberechtigten Vorstand, das Registergericht und die Vereinsregisternummer.
- Fotos von Mitgliedern gehören nur mit Einwilligung auf die Website, bei Kindern mit der Einwilligung der Eltern.
- Legen Sie fest, wer die Seite pflegt, bevor sie online geht, und nicht erst beim nächsten Vorstandswechsel.
- Gemeinnützige Vereine erhalten bei uns 20 % Nachlass auf das laufende Entgelt.
Was auf die Website gehört
Wer die Website eines Vereins besucht, will meist eines von wenigen Dingen wissen: Wann ist das nächste Training, die nächste Probe, das nächste Fest? Wen spreche ich an? Kann ich einfach einmal vorbeikommen? Die Seite ist gut, wenn sie diese Fragen schnell beantwortet.
- Termine und Neuigkeiten. Training, Proben, Spiele und Veranstaltungen mit Ort und Uhrzeit. Was vorbei ist, verschwindet oder wandert ins Archiv: Ein Kalender mit Einträgen vom letzten Jahr wirkt, als gäbe es den Verein nicht mehr.
- Mannschaften und Gruppen. Wer trainiert oder probt wann und wo, für welches Alter und auf welchem Niveau. Für Eltern ist das oft die erste Frage.
- Kontakt und Ansprechpartner. Für jede Abteilung eine Person oder eine Funktionsadresse. Eine Adresse wie jugend@ statt der privaten E-Mail des Trainers übersteht jeden Wechsel im Amt.
- Mitglied werden. Beiträge, Satzung und Beitrittserklärung zum Herunterladen oder als Formular, und ob ein Probetraining oder ein Besuch möglich ist.
- Sponsoren und Förderer. Ein sichtbarer Platz mit Logo und Link. Das ist ein Dank und ein Argument, wenn Sie das nächste Mal um Unterstützung bitten. Klären Sie vorher, dass Sie das Logo verwenden dürfen.
Das Impressum eines eingetragenen Vereins
Auch ein Verein braucht ein Impressum. Die Pflicht folgt aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), für Angebote, die nicht geschäftsmäßig sind, zumindest aus dem Medienstaatsvertrag. Ein Verein, der sich öffentlich vorstellt, Mitglieder wirbt und Sponsoren nennt, sollte davon ausgehen, dass sie ihn trifft. Für einen eingetragenen Verein gehören hinein:
- der vollständige Name des Vereins mit dem Zusatz „e. V.“ und seine Anschrift,
- der Vorstand, der den Verein vertritt, mit Namen, so wie er im Vereinsregister eingetragen ist,
- eine E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg, den Verein schnell zu erreichen,
- das Registergericht und die Vereinsregisternummer,
- falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Veröffentlicht der Verein regelmäßig Berichte, nennen viele Vereine zusätzlich eine Person, die für die Inhalte verantwortlich ist. Ob das nach dem Medienstaatsvertrag nötig ist, hängt davon ab, wie redaktionell das Angebot ist. Wechselt der Vorstand, ändert sich das Impressum mit. Eine Datenschutzerklärung braucht ein Verein ebenfalls; was darin steht, hängt wie bei jeder Website von der Technik ab, etwa von einem Kontaktformular oder eingebetteten Karten.
Fotos von Mitgliedern
Fotos machen eine Vereinsseite lebendig: die Mannschaft nach dem Aufstieg, das Sommerfest, der Chor beim Konzert. Wer darauf zu erkennen ist, muss mit der Veröffentlichung aber in der Regel einverstanden sein. Sicher ist eine schriftliche Einwilligung, die sagt, welche Bilder wo erscheinen, und die sich jederzeit widerrufen lässt. Nach einem Widerruf wird das Bild entfernt.
Bei Kindern und Jugendlichen willigen die Eltern ein; bei älteren Jugendlichen ist es sinnvoll, auch sie selbst zu fragen. Bewährt hat sich, die Einwilligung beim Eintritt einzuholen, als eigenes Kästchen oder eigenes Blatt neben der Beitrittserklärung. Die Mitgliedschaft darf nicht davon abhängen. Ob Übersichtsaufnahmen einer öffentlichen Veranstaltung auch ohne Einwilligung gezeigt werden dürfen, ist rechtlich nicht einheitlich geklärt; wer auf der sicheren Seite sein will, fragt.
Dasselbe gilt für Namen: Ansprechpartnerinnen und Trainer stehen nur mit ihrem Einverständnis auf der Website. Beim Vorstand im Impressum ergibt es sich aus der Pflicht selbst.
Wer die Inhalte pflegt
Die meisten Vereinswebsites veralten nicht, weil niemand sich kümmern will, sondern weil der Zugang bei einer Person lag, die inzwischen nicht mehr im Vorstand ist. Legen Sie deshalb vorher fest, wer Termine einträgt, und sorgen Sie dafür, dass der Zugang am Verein hängt und nicht an einer Person.
Bei uns gibt es dafür mehrere Wege. Kleine Änderungen sind in jedem Paket enthalten: Sie schicken uns, was auf die Seite soll, und wir tragen es ein. Mit der Zusatzoption „Selbst pflegen“ (9 €/Monat, brutto 10,71 €) ändert der Vorstand Termine, Texte und Bilder selbst, mit einem eigenen Zugang und ohne Technik. „Neuigkeiten & Termine“ (9 €/Monat, brutto 10,71 €) gibt Berichten und Ankündigungen einen eigenen Bereich. Gibt es jede Woche Neues und niemanden, der es eintragen möchte, übernimmt die Content-Pflege (29 €/Monat, brutto 34,51 €) das für Sie. Ansprechpartner bei uns ist der Verein, nicht eine Person: Wer im Vorstand nachrückt, übernimmt einfach den Kontakt.
Welches Paket passt
Für die meisten Vereine genügt eine Seite: wer Sie sind, wann Sie sich treffen, wie man mitmacht und wen man anspricht. Das ist S · Präsenz für 34,90 € im Monat, netto (41,53 € mit Umsatzsteuer). Hat Ihr Verein mehrere Abteilungen mit eigenen Terminen und Ansprechpartnern, bekommt in M · Business jede ihre eigene Unterseite, bis zu 6. Wie so ein Aufbau aussieht, zeigt unsere Seite zu Verein & Kultur.
Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gGmbHs erhalten 20 % Nachlass auf das laufende Entgelt. Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts, der vor Vertragsabschluss vorliegt. Die Einrichtung ist die reguläre: Mit 12 Monaten Laufzeit entfällt sie, sonst kostet sie einmalig 99 € (brutto 117,81 €). Die genauen Bedingungen stehen unter Gemeinnützig.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Satzung, Impressum oder Einwilligungen helfen Ihr Dachverband, eine Anwältin oder ein Anwalt.