Kurz gesagt
- Ein Profil bei Instagram oder Facebook erreicht Menschen, die Ihnen folgen. Eine Website wird gefunden, wenn jemand gezielt nach Ihrer Leistung sucht.
- Für eine Testphase oder ein Hobby reicht ein Profil. Sobald Menschen Sie über Google suchen, brauchen Sie eine eigene Adresse mit Inhalten, über die Sie selbst bestimmen.
- Auch ein geschäftlich genutztes Profil braucht ein Impressum. Ein klar beschrifteter Link unter der Profilbeschreibung auf eine Seite mit den Angaben genügt.
- Für den Anfang reichen drei Bausteine: das Google-Unternehmensprofil, eine Website mit einer Seite und ein Kanal, den Sie regelmäßig pflegen.
Was Social Media gut kann
Soziale Netzwerke bringen Ihre Arbeit zu Menschen, die gar nicht nach Ihnen gesucht haben. Das neue Mittagsgericht oder ein fertig gefliestes Bad erscheint im Feed Ihrer Follower und, wenn es gut ankommt, auch bei deren Bekannten. Über Kommentare und Direktnachrichten ist der erste Kontakt schnell hergestellt.
Ein Profil ist außerdem schnell angelegt und kostet kein Geld, nur Zeit. Wer ausprobiert, ob aus einer Idee ein Geschäft wird, fängt damit vernünftig an. Der Aufwand kommt danach: Ein Kanal lebt von regelmäßigen Beiträgen, und ein Profil, auf dem seit Monaten nichts passiert ist, wirkt, als gäbe es den Betrieb nicht mehr.
Was ein Profil nicht leisten kann
Eine eigene Adresse
Ihr Profil liegt unter der Adresse der Plattform. Eine Domain wie ihr-betrieb.de ist auf Sie als Inhaber registriert und zieht mit, wenn Sie den Anbieter wechseln. Sie steht auf Visitenkarte, Fahrzeug und Rechnung und bleibt gültig, wenn ein Netzwerk an Bedeutung verliert.
Gefunden werden, wenn jemand sucht
Wer „Fliesenleger Freiburg“ oder „Physiotherapie Hausbesuch“ sucht, sieht bei Google meist zuerst die Karte mit Unternehmensprofilen, danach Websites. Seit Juli 2025 können zwar auch öffentliche Beiträge von Business- und Creator-Konten bei Instagram in Suchmaschinen erscheinen. Ein Feed ist aber nach Datum geordnet, nicht nach den Fragen, mit denen jemand sucht; auf einer Website stehen Leistungen, Preise und Öffnungszeiten als Text an einer festen Stelle. Wer ein Profil bei Instagram oder Facebook ohne eigenes Konto öffnet, wird zudem oft nach wenigen Bildern gebeten, sich anzumelden.
Kontrolle über Konto und Reichweite
Wer Ihre Beiträge zu sehen bekommt, entscheidet die Plattform, und sie ändert die Regeln dafür, wann sie will. Konten werden auch gesperrt, manchmal irrtümlich durch automatische Prüfungen, oder von Fremden übernommen. Nach dem Digital Services Act der EU muss eine Plattform eine Sperre begründen und eine Beschwerde ermöglichen, und die Verbraucherzentrale hilft beim Widerspruch gegen eine Sperre. Bis darüber entschieden ist, bleiben Profil und Nachrichten trotzdem unerreichbar. Eine Website liegt bei einem Anbieter, mit dem Sie einen Vertrag haben, und zieht samt Domain um, wenn Sie wechseln.
Pflichten gelten trotzdem: das Impressum im Profil
Wer ein Profil geschäftlich nutzt, muss dort wie auf einer Website ein Impressum bereithalten. Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG): Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und je nach Rechtsform und Beruf weitere Angaben müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Für einen geschäftlich genutzten Facebook-Auftritt hat das Landgericht Aschaffenburg diese Pflicht schon 2011 bejaht, damals nach dem Telemediengesetz (Az. 2 HK O 54/11); für andere Netzwerke gilt dieselbe Pflicht. Welche Angaben im Einzelnen hineingehören, steht in unserer DSGVO-Checkliste.
Instagram hat kein eigenes Feld dafür. Üblich ist ein Link unter der Profilbeschreibung, der eindeutig „Impressum“ heißt und mit einem Klick auf eine Seite mit den vollständigen Angaben führt; das Oberlandesgericht Hamburg hat am 21. Mai 2026 entschieden, dass das genügt (Az. 15 U 99/24). Ein Verweis, der nur „Info“ heißt, reichte dem Landgericht Aschaffenburg dagegen nicht. Mit einer eigenen Website ist das einfach: Jedes Profil verlinkt auf deren Impressum, und ein Satz dort stellt klar, dass es auch für die Profile gilt.
Die Website als Zuhause, das Profil als Schaufenster
Profil und Website stehen nicht in Konkurrenz. Das Profil zeigt, was gerade los ist, und schickt Menschen weiter; die Website beantwortet die Fragen, mit denen jemand anruft, bucht oder vorbeikommt. Die Adresse der Website gehört in die Profilbeschreibung, und auf der Website führt ein einfacher Link zum Profil.
Einen Instagram-Feed in die Website einzubetten, ist verlockend, weil die Seite dann von selbst aktuell wirkt. Der Feed lädt aber Bilder und Skripte von Servern des Anbieters Meta und übermittelt dabei die IP-Adresse jedes Besuchers, bevor jemand gefragt wurde. Dafür braucht es in der Regel eine Einwilligung, also ein Banner oder eine Vorschau, die erst nach einem Klick lädt; mehr dazu steht in der Checkliste unter Inhalte von fremden Servern. Ein Link auf das Profil braucht nichts davon.
Der dritte Baustein ist das kostenlose Google-Unternehmensprofil, das bei Suchen in der Nähe auf der Karte erscheint und auf Ihre Website verlinkt. Wie Sie es anlegen, erklärt Google-Unternehmensprofil erstellen, und warum es so viel ausmacht, steht in Lokal bei Google gefunden werden.
Wann ein Profil vorerst reicht, und der nächste Schritt
Ein Profil allein genügt vorerst, wenn Sie ausprobieren, ob Ihr Angebot ankommt, wenn Ihre Kundschaft Sie nur über Empfehlungen findet oder wenn es um ein Hobby geht. Achten Sie in dieser Zeit auf ein vollständiges Impressum und auf einen Namen, den Sie später auch als Domain bekommen; ob eine .de-Adresse frei ist, zeigt die Abfrage bei der DENIC.
Spätestens wenn Menschen Sie bei Google suchen, wenn Fragen nach Preisen und Öffnungszeiten im Postfach landen oder wenn Sie Kundschaft ohne Instagram-Konto erreichen wollen, lohnt sich die Website. Für den Anfang reicht eine Seite mit Leistungen, Öffnungszeiten, Kontakt und Anfahrt; ob es mehr sein sollte, klärt One-Pager oder mehrseitige Website.
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Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.